St. Peter Förderkreis  
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Über den Verein
Beitrittsformular




  
  Der Verein zur Förderung des Oratorienchors
     
  Ihre Unterstützung ist gefragt -
für noch mehr Musik auf hohem Niveau in Heimstetten
 
     

Das Interesse an kirchenmusikalischen Werken erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Umso schöner, wenn der Ort der Aufführungen quasi vor der Tür liegt und die Eintrittspreise auch noch erschwinglich sind.

Ein größeres Chorwerk mit Solisten und Orchester aufzuführen, bedeutet aber einen
erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand, den der Chor nicht alleine tragen kann.

Darum wurde 2001 der Verein zur Förderung des Oratorienchors Heimstetten und der Pflege der Kirchenmusik e.V. gegründet. Mit dem Förderverein soll sowohl die Chor- als auch die Orchesterarbeit umfassend unterstützt werden, damit die anspruchsvolle Kirchenmusik in Heimstetten fortgesetzt und weiter ausgebaut werden kann.

Durch Ihre Mitgliedschaft helfen Sie mit, dass es auch weiterhin Musik auf hohem Niveau in Heimstetten gibt. Außerdem fördern Sie mit Ihrem Beitrag junge Talente, denen wir mit unseren Konzerten Auftrittsmöglichkeiten geben, die sie für ihre künstlerische Entwicklung brauchen.

Der Mindestbeitrag Ihrer Mitgliedschaft liegt bei nur € 25,-- im Jahr. Natürlich ist uns jede höhere Zuwendung willkommen.

Sie können uns auch durch eine einmalige Spende unterstützen, zum Beispiel zu einer unserer Konzertaufführungen in St. Peter. Sie werden dann als Sponsor namentlich im Programmheft genannt.

Das Formular für Ihre Beitrittserklärung können Sie hier anfordern:

 
 
Verein zur Förderung des
Oratorienchors Heimstetten und
der Pflege der Kirchenmusik e.V.

     


Maria-Glasl-Str. 16
85551Heimstetten

 
 


Oder füllen Sie das Formular gleich hier aus, drucken Sie es anschließend aus und senden Sie es an die oben stehende Adresse. Ein Versenden per Mail ist zurzeit nicht möglich.

Mitgliedsbeiträge und Spenden für den Förderverein sind steuerbegünstigt und können bis zu einem Betrag von € 100,-- ohne Zuwendungsbestätigung unter Vorlage Ihres Zahlungsbelegs bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden.

Für höhere Zuwendungen erhalten Sie unaufgefordert eine Zuwendungs-
bescheinigung.

 
 
 
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